
Ziel des Gesetzes ist die Senkung des Energieverbrauchs durch Setzen von Effizienzmaßnahmen und ist bis Ende 2020 in Kraft. In Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie EU-RL 2018/2002 erfolgt daher eine Überarbeitung des geltenden Energieeffizienzgesetzes mit Wirkung ab 1.1.2021.
Bis 2020 ist ein kumulatives Endenergieeffizienzziel von 310 PJ zu erreichen:
- 159 PJ durch Beiträge der Energielieferanten: Energiehändler sind verpflichtet Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6% ihres Energieabsatzes des Vorjahres an Endkunden zu setzen.
- 151 PJ durch strategische Maßnahmen.
- Durchführung von Energieaudits und -managementsysteme in großen Unternehmen.
Für die Jahre 2014 bis 2017 wurden jährliche Energieeinsparungen im Ausmaß von insgesamt 68.018 TJ von Energielieferanten sowie öffentlichen Stellen des Bundes und der Bundesländer gemeldet. Diese ergeben eine kumulierte Einsparung 2014 – 2017 in der Höhe von 168,3 PJ.